In unserer Arbeit verfolgen wir den Schutzauftrag gemäß §8a SGB VIII. Dieser besagt, dass das Kindeswohl gefährdet ist, wenn das geistige, seelische oder körperliche Wohlbefinden gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.
Bei Vermutungen unsererseits haben wir festgelegte Schritte einzuhalten, bei denen der Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Eltern an erster Stelle stehen.
Wir bieten Hilfestellung an, unterstützen bei alltäglichen Schwierigkeiten und vermitteln zu anderen Fachkräften. Nur bei fehlender Kooperation seitens der Eltern sind wir verpflichtet, das Jugendamt einzuschalten, welches weitere Schritte einleitet. Die Leiterin verfügt als Kinderschutzfachkraft über weichreichende Kenntnisse.
Bei Neueinstellungen und in regelmäßigen Abständen wird von allen Mitarbeiter*innen und Jahrespraktikant*innen die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gefordert.Zudem kommt einmal jährlich eine Mitarbeiterin der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zur Teamschulung.
Schutzkonzept
Mit Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Mai 2021 wurde ein weiterer wichtiger Baustein des Kinderschutzes in der pädagogischen Arbeit verankert.
Orientiert an zum Beispiel den Grundlagen der U.N-Kinderrechtskonvention, U.N-Behindertenkonvention §8 SGB VIII, § 45 SGB VIII, § 16 KIBIZ stellt ein Schutzkonzept dar, wie Prävention und Intervention innerhalb des Kinderschutzes gelebt werden. Die rechtliche Verpflichtung, welche Verantwortlichkeiten zuweist und klare Regeln und Verfahren benennt macht deutlich, dass alle Mitarbeitenden gleichermaßen für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder zuständig sind.Die Sicherheit aller Kinder und Jugendlichen wird in den Blick genommen. Hierbei werden grundlegende kulturelle und gesellschaftliche Diversitätsaspekte beachtet. Dies ist durch veränderte Gegebenheiten besonders in den letzten Jahren immer wichtiger geworden; Kinder gehen immer jünger und länger in die Kita, müssen gehört und als eigene Persönlichkeiten anerkannt werden.
Das veraltete Bild vom Kind, welches oftmals mit der Bevormundung durch einen Erwachsenen einhergeht (dieser weiß doch vieles besser), muss aufgebrochen werden und Kinder befähigen, sich für die eigenen Rechte einzusetzen. Dies kann nur durch die wertschätzende Begleitung der Erwachsenen gelingen.
Durch das Entwickeln von und Auseinandersetzen mit wichtigen Themen, wie z.B. Sexualpädagogik, Kinderrechte und Personalauswahlverfahren, werden die Mitarbeitenden sensibilisiert. Sie lernen, wie der Kinderschutz präventiv gestaltet wird, ebenso wird aber auch der Umgang mit Situationen, die ein Eingreifen verlangen, erlernt und sie gewinnen zunehmend an Sicherheit. Die Wichtigkeit der präventiven Arbeit am Kind wird ebenso deutlich dargestellt. Kinder lernen „nein“ zu sagen, sich abgrenzen zu dürfen und sie lernen ihre Rechte kennen.
Da das Schutzkonzept von allen Beteiligten Akteuren einer Kita gemeinsam erstellt wird (Träger, Mitarbeitende, Eltern, Kinder) ist die Wahrscheinlichkeit des präventiven Kinderschutzes sehr hoch.
Eine stetige Überprüfung als auch Reflexion und Fortschreibung garantiert eine gute Umsetzung des Schutzkonzeptes.